Also wichtig ist der Befähigungsnachweis, aber keiner weis wer den Ausstellt
Die neue Luftverkehrsordnung
Verordnungstext der LuftVO erschienen
Solch ein Nachweis, der bis zum 01. Oktober angeboten und ab diesem Datum vorgelegt werden muss, ist auch erforderlich, um unbemannte Flugeräte mit einer Startmasse von mehr als 2 kg zu fliegen. Bis zum Herbst muss noch geklärt werden, wie die Erlangung der Bescheinigung
bei uns im MFSD und in den anderen Mitgliedverbänden in der Bundes- kommission Modellflug des DAeC organisiert wird.
Darüber hinaus gilt ab Oktober 2017 eine neue Kennzeichnungspflicht für Modelle mit einer Masse von mehr als 250 Gramm. An sichtbarer Stelle sind am Fluggerät Namen und Adresse des Eigentümers mit einer dauerhaften, feuerfesten Beschriftung anzubringen.
Ich stelle mir jetzt selbst eine Bescheinigung aus